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Wie errechnet sich die Rente PDF Drucken E-Mail

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren für die Berechnung der Rente.

Den größten Einfluss auf die Rentenhöhe hat die Anzahl der Entgeltpunkte, die man im Laufe seines Erwerbslebens sammelt. Dazu wird für jedes Kalenderjahr der persönliche Jahresbruttoverdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in diesem Jahr verglichen. Wer im Jahr 2015 genau 34.999,00 € (vorläufig geschätzt) durchschnittlich verdient, bekommt dafür einen (1,0 EP) Entgeltpunkt, bei höherem oder niedrigerem Verdienst entsprechend mehr oder weniger. Mehr als rund zwei Entgeltpunkte pro Jahr kann man jedoch nicht wegen der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 72.600,00 € jährlich erhalten.

Mit dem Zugangsfaktor wird die Rente an das Alter zum Rentenbeginn angepasst. Wer mit 67 Jahren (schwerbehinderte Menschen: mit 65 Jahren) in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fällt der Zugangsfaktor jedoch geringer aus. Er beträgt zum Beispiel 0,928, wenn man zwei Jahre vor der Regelaltersrente (z.B. langjährig Versicherter) in den Ruhestand geht. Der Rentenabschlag von 7,2 % (0,3 %-Punkte pro Monat) reduziert den Zugangsfaktor um 0,072.

Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Funktion der Rente, die der Versicherte erhält. Eine Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung hat den Rentenartfaktor 1,0, weil sie das frühere Einkommen ersetzen soll. Bei anderen Renten liegt der Rentenartfaktor darunter - zum Beispiel bei 0,55 für eine große Witwen- oder Witwerrente.

Über den aktuellen Rentenwert nehmen die Rentnerinnen und Rentner an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer teil. Derzeit beträgt dieser Wert 28,61 € in den alten und 26,39 € in den neuen Bundesländern. So viel Rente gibt es im Alter pro Monat für einen persönlichen Entgeltpunkt.

Auf der Basis der genannten Faktoren ergibt sich daraus folgende Rentenformel für einen sogenannten Standardrentner in den alten Bundesländern: 45 (Beitragsjahre) x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 28,61 € (aktueller Rentenwert) = 1.287,45 € Bruttomonatsrente. Für die neuen Bundesländer läßt sich auf diese Weise eine Standardrente von 1.210,50 € ermitteln.

Um den Auszahlungsbetrag (die Nettorente) zu erhalten, muss die Rentnerin/der Rentner von der Bruttorente jetzt noch seinen Beitragsanteil zur Krankenversicherung (ab 01.03.2015 7,3 % zuzüglich Zusatzbeitragssatz, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren kann, z.B. 0,8 %) sowie den Pflegeversicherungsbeitrag von 2,35 % (Kinderlose 2,6 %) abziehen.

 

 

 
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