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Entgeltvorausbescheinigung - Vorsicht! PDF Drucken E-Mail

Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu erreichen, sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

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Wie errechnet sich die Rente PDF Drucken E-Mail

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren für die Berechnung der Rente.

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Freiwillige Beiträge - Nachzahlungsfrist für 2018: 31.03.2019 PDF Drucken E-Mail

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden.

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Rechengrößen und Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2019 PDF Drucken E-Mail

Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,60 %, je zur Hälfte (9,30 %) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

Aktueller Rentenwert (§ 68 SGB VI) West 32,03 EUR, (§§ 255a, 68 SGB VI zur Zeit 95,82 % West-Niveau) Ost 30,69 EUR.

Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 159 SGB VI West) 80.400,00 EUR jährlich, 6.700,00 EUR monatlich.

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Berufsausbildung bei der Rente sichern PDF Drucken E-Mail

Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders bewertet. Dafür müssen diese aber beim Rentenversicherungsträger entsprechend nachgewiesen sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit.

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Rente mit 67 trifft erst ab dem Jahrgang 1964 voll zu PDF Drucken E-Mail

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Rente ohne Abschläge) steigt von 2012 an für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 um jeweils einen Monat pro Jahr, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um jeweils zwei Monate pro Jahr auf 67 Jahre.

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Pflege von Angehörigen kann Rentenansprüche erhöhen PDF Drucken E-Mail

Die soziale Pflegeversicherung wurde zur Jahresmitte 2008 grundlegend reformiert. Kernpunkte der Neuregelungen sind höhere Leistungen für die Betroffenen und ein höherer Beitragssatz zur Pflegeversicherung für die Beitragszahler. Er stieg von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose von 1,95 auf 2,20 Prozent (aktuell 2,55 bzw. 2,80)

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Arbeitslosigkeit und Rente PDF Drucken E-Mail

So wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die gesetzliche Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge aus.

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